Bei uns können folgenden Führerschein / Fahrerlaubnisklassen erworben werden:
Klasse: A - A2 - A1 - AM - B - B96 - BE - L - Mofa (Prüfbescheinigung)
Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 24 Jahre 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 21 Jahre
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Klasse A2
Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
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Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Nach 2 Jahren der Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
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Klasse AM (ehemals Klasse M)
Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max 45 km/h bzw. 4 kW
Mindestalter: 16 Jahre
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Klasse B
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGm bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGm Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGm der Kombination an: Bis 3,5t zGm Kombinationsgewicht genügt KLasse B Bis 4,25t zGm Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahren begleitetes Fahren)
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Klasse BE
Kombination aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis zu 3,5t zGm
MIndestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beleitetes Fahren)
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Klasse L
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftlichen Zwecke bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bbh Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördermaschinen bis 25 km/h bbh, auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
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MOFA Prüfbescheinigung Kleinkraftfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h